IT-Recht

Seit 1992 beschäftige ich mich mit dem Recht der Informationstechnologie – kurz genannt IT-Recht. Das Internet spielte zumindest in meiner Beratungs- und Prozesspraxis als Rechtsanwalt noch keine Rolle. Selbst das Y2K-Problem war seinerzeit nur Insidern bekannt.

Heute gehört das IT-Recht mit den Bereichen Urheberrecht und Datenschutz zu den komplexen Rechtsgebieten. Aktuell kommen aus dem Feld der Künstlichen Intelligenz (KI) ganz neue und sehr spannende Fragen.

Den Schwerpunkt meiner Tätigkeit bilden:

  • Unterstützung kleinerer und mittelgroßer IT-Beratungshäuser bei ihren „alltäglichen“ Rechtsfragen
  • Juristische Vorbereitung und Optimierung der vertraglichen Grundlagen zu IT-Projekten
  • Unterstützung und Begleitung von IT-Projekten in kritischen Phasen
  • Juristische Hilfe in komplexen Outsourcing-Projekten in jeder Projektphase
  • Sämtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Urheberrecht
  • Datenschutz
    • Personenbezogene Daten nach Bundesdatenschutzgesetz und DSGVO
    • Unternehmensbezogene Daten

Einzelthemen sind:

  • umfangreiche Angebotsprozesse in Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Partnern
  • Vergabeverfahren der öffentlichen Hand unterhalb und oberhalb der Schwellenwerte
  • einfache Beratungsprojekte als Dienstleistungsvertrag
  • komplexe Software-Erstellungsverträge als Werkleistung
  • Outsourcing-Projekte mit und ohne Personalübernahme
  • komplexe Programme mit mehrjähriger Laufzeit
  • kleinere und größere Fragestellungen im Verhältnis zum Kunden
  • kleinere und größere Schwierigkeiten mit Unterauftragnehmern
  • kleinere und größere Probleme von Konsortialpartnern untereinander

Sind das auch Ihre Themen? Sprechen Sie mich an!

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